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Lehrgänge und Kurse

Aktuell haben wir in unseren Schwimmkursen leider keine offenen Plätze. Die nächsten Schwimmkurse beginnen zum nächsten Schulhalbjahr.

Plätze in unseren Rettungsschwimmkursen werden laufend frei. Die Ausbildung kann jederzeit begonnen werden. Bei Interesse bitte auf der Warteliste eintragen.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte per E-Mail an: ausbildung@wolfsburg.dlrg.de

Erste Hilfe-Ausbildung (Nr.: 2021-0036)

Status
Meldeschluss erreicht
Ausbildungen
Im Rahmen des Seminars können folgende Ausbildungen gemäß Prüfungsordnung der DLRG erworben werden:
  • Erste-Hilfe-Ausbildung
Inhalt

Theoretische und praktische Ausbildung in der Ersten Hilfe gemäß den Richtlinien der Bundesarbeitsgemeinschaft Erste Hilfe

Ziele

Im Rahmen des Seminars können folgende Ausbildungen gemäß Prüfungsordnung der DLRG erworben werden:

  • Erste Hilfe-Ausbildung (312)
Veranstalter
DLRG Ortsgruppe Wolfsburg e.V.
Verwalter
DLRG Ortsgruppe Wolfsburg e.V. | Geschäftsstelle (Kontakt)
Leitung
Eva Daniela Hochmuth, Thorsten Kessler
Veranstaltungsort
DLRG Zentrum Wolfsburg, Jembker Straße 1A, 38448 Wolfsburg
Termin
07.08.21 09:00 Uhr bis 18:00 Uhr - DLRG Zentrum Wolfsburg: 38448 Wolfsburg, Jembker Straße 1A

Meldeschluss
05.08.2021 12:00
Teilnehmerzahl
Minimal: 5
Maximal: 10
Teilnehmerkreis
DLRG Mitglieder und Nicht-DLRG-Mitglieder sind teilnahmeberechtigt
Gebühren
  • 35,00 € für Erste-Hilfe-Ausbildung (Lehrgangsgebühren)
  • 20,00 € für Erste-Hilfe-Ausbildung für Teilnehmer Rettungsschwimmen (Lehrgangsgebühren)
  • 0,00 € für Erste-Hilfe-Ausbildung für aktive Einsatzkräfte der DLRG Wolfsburg (Lehrgangsgebühren)
Mitzubringen sind
  • Schreibzeug
  • Verpflegung
  • Medizinische Mund-Nasen-Bedeckung (OP-Maske, FFP2-Maske)
Verpflegung
Verpflegung wird nicht angeboten
Unterbringung
Unterbringung wird nicht angeboten
Sonstiges

Für die Teilnahme an diesem Lehrgang ist ein Nachweis über einen COVID-19-Test mit negativem Testergebnis oder ein Nachweis über das Vorliegen einer vollständigen Schutzimpfung oder ein Genesenennachweis gemäß den Regelungen in §5a der Niedersächsischen Corona-Verordnung sowie der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung (SchAusnahmV) vom 8. Mai 2021 erforderlich.

Achtung! Dies gilt auch, wenn weder durch die Bundesrepublik Deutschland, noch das Land Niedersachsen oder die Stadt Wolfsburg ein solcher Nachweis für den Besuch einer Erste-Hilfe-Ausbildung vorgeschrieben ist.

Dokumente

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